Für den Betrieb und die Wartung von Schiffsfunkanlagen sind folgende Verfahrensstandards einzuhalten:
Inspektion vor der Abreise: Stellen Sie sicher, dass das Gerätemodell mit den in der Funklizenz eingetragenen Angaben übereinstimmt. Testen Sie die Funktionalität des DSC-Notrufsystems. und bestätigen Sie, dass die Funktion zur automatischen Aktualisierung der Schiffsposition ordnungsgemäß funktioniert.
Routinewartung: Führen Sie wöchentliche Tests des Notstromsystems durch. Überprüfen Sie monatlich die Sicherheit der Antennenverbindungen. und reinigen Sie die Kühlöffnungen des Geräts vierteljährlich. Wartungsaufzeichnungen müssen bis zur nächsten jährlichen Inspektion aufbewahrt werden.
Fehlermanagement: Im Falle eines versehentlichen DSC-Notalarms muss eine sofortige Löschmeldung über UKW an eine nahegelegene Küstenstation gesendet werden; Wenn solche Vorfälle nicht rechtzeitig behoben werden, kann dies zu finanziellen Strafen führen.




